Ausländerrecht
Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Spezialgesetzliche Regelungen gibt es für EU-Unionsbürger und ihre Familienangehörigen.
Schwerpunkte sind die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts, das Recht auf Familiennachzug, aber auch Aufenthaltsbeendigungs- oder Ausweisungsverfahren.
Am Ende einer Integration in Deutschland steht oft die Einbürgerung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist daher ein weiterer Arbeitsschwerpunkt.
Meine Schwerpunkte:
- Recht der Spätaussiedler
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten und Kinder aufgrund von Familiennachzug
- Niederlassungserlaubnis
- Schutz vor Ausreisepflicht, Ausweisung, Abschiebung, Abschiebehaft
- Deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
- Judische Zuwanderung