Kanzlei Wiener

 Rechtsanwältin Elina Wiener           Fachanwältin für Familienrecht

Ausländerrecht

 

Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Spezialgesetzliche Regelungen gibt es für EU-Unionsbürger und ihre Familienangehörigen.

 

Schwerpunkte sind die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts, das Recht auf Familiennachzug, aber auch Aufenthaltsbeendigungs- oder Ausweisungsverfahren.

 

Am Ende einer Integration in Deutschland steht oft die Einbürgerung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist daher ein weiterer Arbeitsschwerpunkt.

 

 

Meine Schwerpunkte:

 

  • Recht der Spätaussiedler
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten und Kinder aufgrund von Familiennachzug
  • Niederlassungserlaubnis
  • Schutz vor Ausreisepflicht, Ausweisung, Abschiebung, Abschiebehaft
  • Deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
  • Judische Zuwanderung